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RG, 05.11.1907 - Rep. VII. 18/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Verstößt es gegen die guten Sitten, wenn ein Schuldner, nach Aufgabe des von ihm bisher selbständig betriebenen Geschäftes, nunmehr seiner Ehefrau in dem von ihr neu begründeten Geschäft unentgeltlich Dienste leistet und auf diese Weise seinen Gläubigern den Ertrag ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen die guten Sitten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 67, 169
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.10.1964 - KZR 12/62
Restkaufpreisforderung für gelieferte Automaten - Geltendmachung von …
Die Neubegründung eines Geschäfts durch die Beklagte, das im wesentlichen von ihrem Ehemann als ihrem Angestellten betrieben wird, stellt jedoch für sich noch keinen Verstoß gegen die guten Sitten dar (RGZ 67, 169).